Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten im Erbrecht: von der Testamentsanfechtung bis hin zu rechtlichen Erbauseinandersetzungen.
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es beschäftigt sich im Kern mit der Erbfolge, den Voraussetzungen der Errichtung von Testamenten und deren Wirkungen, der rechtlichen Stellung der Erben sowie der Erbauseinandersetzung.
Das Erbrecht wird für jeden von uns früher oder später bedeutsam:
Zum einen dann, wenn wir, meistens als Familienmitglied, selbst ein Erbe antreten. Zum anderen werden wir uns alters- oder krankheitsbedingt selbst um die eigenen Nachlassangelegenheiten kümmern müssen.
Dabei stellen sich viele Fragen:
Wir beraten Sie ausführlich in allen erbrechtlichen Fragen. Unter anderem helfen wir bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Beurkundung von Erbscheinanträgen sowie Verträgen über die Erbauseinandersetzung.
Und kommt es einmal zu einem erbrechtlichen Prozess, etwa zur Feststellung der wahren Erben oder im Rahmen einer Testamentsanfechtung, stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand auch bei Gericht zur Seite. Eine gründliche und entschlossene Vertretung ist für uns selbstverständlich.
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