Fachgebiet:
Notartätigkeit
Die gesetzliche Erbfolgeregelung trifft oftmals die heutigen Lebenssachverhalte nicht mehr. Gerade in „Patchwork“-Familien ist es in der Regel unerlässlich, von der gesetzlichen Erbfolgeregel abzuweichen und ein Testament zu errichten. Hierbei kann vermieden werden, dass Nachlassgegenstände über die Erbfolge der eigenen Kinder dort landen, wo sie viele nicht sehen möchten: beim Ehepartner aus erster Ehe.