Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es beschäftigt vor allem mit der Eingehung und Aufhebung der Ehe. Ferner regelt es auch die vermögensrechtlichen Wirkungen, die Folgen einer Scheidung, die rechtliche Stellung der Familienmitglieder untereinander sowie auch die Vormundschaften.
Häufige Fragen bei einer Trennung sind beispielsweise:
Aber auch bei intakter Ehe kann es Regelungsbedarf geben:
Für diese Situationen ist eine fachkundige und kompetente Beratung unerlässlich.
Rechtsanwalt Weigel ist Fachanwalt für Familienrecht und damit für diese Fragen spezialisiert. Fachanwälte durchlaufen eine besondere Prüfung zum Nachweis ihrer besonderen Kenntnis und Erfahrung in diesem besonderen Rechtsgebiet. Fortbildungen sind bei Fachanwälten selbstverständlich, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Rechtsanwalt Weigel berät sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fällen der Scheidung, der Unterhaltsstreitigkeiten, bei Eheverträgen oder auch bei der Abwicklung von Adoptionen.
Im gerichtlichen Verfahren stehen wir Ihnen als entschlossener und zuverlässiger Beistand zur Seite.