Fachgebiet:
Erbrecht
Das Ansteigen des Altersdurchschnitts der Bevölkerung und der zunehmende Betreuungsbedarf aufgrund altersbedingter Krankheiten bringt es mit sich, dass oftmals Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasser bestehen.
Tauchen dann auch noch verschiedene Testamente des Erblassers oder der Erblasserin auf, ist die Verwirrung groß. Bei Zweifeln über die Testierfähigkeit kann durch ein gerichtliches Verfahren die wahre Erbenstellung der Nachkommen festgestellt werden.