Die Kanzlei Weigel berät und vertritt Sie in allen wesentlichen zivilrechtlichen Fachgebieten. Hier liegen die Schwerpunkte im Schadensersatz- und Haftungsrecht, dem Familien- und Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Medizinrecht und dem Außenwirtschaftsrecht.

Durch die notarielle Tätigkeit von Rechtsanwalt Weigel hat auch die vertragliche Rechtsgestaltung einen hohen Stellenwert in der Kanzlei.

Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit ist das Eherecht und Familienrecht, hier insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenverträgen sowie die Abwicklung von Adoptionen, das Immobilienrecht, hier insbesondere Kauf- und Überlassungsverträge, Schenkungsverträge mit Nießbrauchsvorbehalt, Hypothekenbelastungen und Grundschuldbestellungen, das Erbrecht, hier insbesondere die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Verträgen über die Erbauseinandersetzung, das Gesellschaftsrecht, hier insbesondere die Gründung bzw. Umwandlung einer Gesellschaft, die Gestaltung von Gesellschaftssatzungen, Abtretung von Geschäftsanteilen und alle damit im zusammenhängenden Registeranmeldungen, ferner auch die Gestaltung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen.

Die Vertretung unserer Mandanten vor allen Amts-, Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland ist gewährleistet, darüber hinaus auch die Vertretung vor allen Oberlandesgerichten.